Projektdetails

Um der zweifachen Herausforderung - Stromgewinnung aus Triebwasserableitung und Hochwasserentlastung - gerecht zu werden, hat die Kaiserwarte GmbH in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Griessmair „Studio G“ einen Stollen mit Doppelfunktion entwickelt. Konkret heißt das, dass ein und derselbe der Stollen im Normalfall Wasser bis nach Kniepass leitet, um dort ein neues E-Werk zu speisen und im Hochwasserfall überbordendes Wasser der Rienz in Percha aufnimmt, umleitet und im Kniepassstausee wieder auslässt.

Die Idee zum zweifach nutzbaren Stollen hat das Ingenieurbüro Griessmair „Studio G“ in einer ingenieurtechnischen Meisterleistung mit technischer Begleitung des Amts für Wildbachverbauung. umgesetzt. Der Stollen misst ca. 8 Meter im Durchmesser und ist in zwei Funktionsebenen unterteilt. Die untere Ebene dient mit zwei einbetonierten Druckrohren ausschließlich der Ableitung des Triebwassers zur Stromproduktion. Die obere Ebene hingegen kommt einzig und allein dann zum Einsatz, wenn Hochwasser herrscht. Dann leitet sie überschüssiges Wasser in Percha am Brunecker Gemeindegebiet vorbei, unterquert die Gader und gibt das Hochwasser direkt im Kniepassstausee zurück. Fachsprachlich ausgedrückt nennt er sich „Kombinierter Hochwasserentlastungs- und Triebwasserstollen“ und ist ab Percha knapp 7,4 km lang.

Diese effektive Lösung mit dem zweifach nutzbaren Stollen hat sich die Kaiserwarte GmbH patentieren lassen.

  • Steigerung der Energieerzeugung
Durch die Verlegung des derzeitigen Kraftwerks bei Percha nach Kniepass in St. Lorenzen und durch den Bau eines Stollens mit integrierten Druckleitungen um weitere knapp 7,4 km erhöht sich die Bruttofallhöhe auf ca. 255 m. Mit der größeren Fallhöhe geht eine gesteigerte kWh-Produktion einher. Die Stromproduktion steigt von ca. 120 Mio. kWh auf ca. 180 Mio. kWh jährlich.

  • Plan zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Landschaft
Im Zuge der Recherchen zur Umwelt- und ressourcenschonenden Verbesserung der derzeitigen Anlagen ist die Kaiserwarte GmbH auf das Landesraumordnungsgesetz Art. 22-bis (L.G. 2. Juli 2007, Nr. 3) gestoßen. Es sieht vor, dass jede Gemeinde in Südtirol innerhalb von drei Jahren einen sogenannten Gefahrenzonenplan erarbeiten muss.
In diesem Plan weist die Gemeinde verschiedene Zonen aus, die im Falle eines Hochwassers mehr oder weniger Schaden nehmen könnten. Auf Grundlage dieses Gefahrenzonenplans wird ab 2010 der Bauleitplan der Gemeinde definiert.