Gefahrenzonenpläne

Im Zuge der Recherchen zur Umwelt- und ressourcenschonenden Verbesserung der derzeitigen Anlagen ist die Kaiserwarte GmbH auf das Landesraumordnungsgesetz Art. 22-bis (L.G. 2. Juli 2007, Nr. 3) gestoßen. Es sieht vor, dass jede Gemeinde in Südtirol innerhalb von drei Jahren einen sogenannten Gefahrenzonenplan erarbeiten muss.

In diesem Plan weist die Gemeinde verschiedene Zonen aus, die im Falle eines Hochwassers mehr oder weniger Schaden nehmen könnten. Auf Grundlage dieses Gefahrenzonenplans wird ab 2010 der Bauleitplan der Gemeinde definiert.

Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne

Die Einteilung des Gemeindegebiets in risikoarme und risikoreiche Zonen bestimmt in Zukunft maßgeblich die Ausweisung von Bau- und Gewerbegrund und ist grundsätzlich von den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne“ der Autonomen Provinz Bozen (2006) abhängig.

Darin werden drei Gefahrenstufen unterschieden: Rot für hohe Gefahr, blau für mittlere Gefahr und gelb für niedrige Gefahr. Die Ermittlung der Gefahrenzonen erfolgt nach Intensität und Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefahr:

Laut den „Richtlinien zur Erstellung von Gefahrenzonenplänen“ definiert man die Gefahrenzonen folgendermaßen:

  • Rote Zone: sehr hohe Gefahr
    Menschenleben stehen auf dem Spiel, Gebäude, Infrastrukturen und Umwelt tragen schwere Schäden davon. Mit dauerhafter Unterbrechung sozialer und wirtschaftlicher Tätigkeiten ist zu rechnen.
    Das rote Gebiet ist mit Bauverbot belegt.
  • Blaue Zone: hohe Gefahr
    Bei Hochwasser in blauen Zonen geht man von verletzten Personen aus, von funktionellen Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen, von Unterbrechung sozialer und wirtschaftlicher Tätigkeiten und von beträchtlichen Schäden für die Umwelt.
    Das blaue Gebiet ist ein Gebotsbereich mit starken Einschränkungen. Schäden können durch geeignete Vorsorgemaßnahmen und Auflagen vermieden werden.
  • Gelbe Zone: mittlere Gefahr
    Gebäude, Infrastrukturen und Umwelt nehmen bei Hochwasser nur geringen Schaden. Menschen sind nicht betroffen auch nicht die sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten.
    Das gelbe Gebiet gilt als Hinweisbereich.
Wenn sich die Überschwemmungsszenarien nun aber aufgrund der Realisierung von Schutzbauten verändern, sieht das Landesraumordnungsgesetz mit Art. 22-bis vor, den Gefahrenzonenplan entsprechend zu redigieren. Die Gemeinde kann daraufhin wieder Bau- und Gewerbegrund in ehemals gefährdeten Zonen ausweisen.

Die EU-Kommission setzt sich ebenfalls für länderübergreifende Standards zum Schutz vor Hochwasserrisiko ein. Sie geht davon aus, dass die Häufigkeit des Hochwasserphänomens aufgrund des Klimawandels steigt und dass auch die Schäden für Mensch, Tier und Landschaft in Hochwasserrisikogebieten zunehmen.

Angesichts dieser Tatsachen hat die Kaiserwarte GmbH den Hochwasserschutz für Bruneck und St. Lorenzen in den Plan zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt und Landschaft aufgenommen.
Abgesehen vom Hochwasserschutz, legt die Kaiserwarte GmbH weitere Umwelt- und Landschaftsschutzmaßnahmen vor. Diese betreffen neben Bruneck und St. Lorenzen auch die Gemeinden Welsberg, Olang, Antholz-Rasen und Percha, also praktisch das gesamte Einzugsgebiet des Projekts.