Vorgaben der EU
1991 wurde von den EU-Mitgliedsstaaten das Kyoto-Protokoll unterschrieben und zuletzt eine Novellierung im Jahr 2001 bestätigt. Mit Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls verpflichten sich die die Mitgliedsstaaten zwischen 2008 und 2012 ihre gesamten Treibhausgasemissionen um 8 Prozent zu verringern. Als Maßnahmen dafür nennt es ausdrücklich die Verstärkung erneuerbarer Energieträger und die Verbesserung der Energieeffizienz.
Eine EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien fordert, dass in Italien bis 2010 ca. 25 Prozent des Stroms aus erneuerbarer Energie, zum Beispiel aus Wasserkraft, erzeugt werden muss. Noch wird in Italien Energie hauptsächlich aus emissionsreichen, umweltbelastendem Gas gewonnen. Energiegewinnung durch Wasserkraft hingegen wird gemeinhin als ökologisch betrachtet, da sie CO2 emissionsarm und außerdem erneuerbar ist.
Grünzertifikate
Um die großen, emissionslastigen Kraftwerke zu einer nachhaltigen Umstellung ihrer Energiebeschaffung zu bewegen, sind sie durch das Bersani Dekret von 1999 verpflichtet, entweder mindestens 2 Prozent ihres Stroms aus erneuerbaren Energien zu beschaffen oder aber bei Produzenten regenerativer Energie sogenannte Grünzertifikate zu kaufen. So können sie ihre Öko-Schuld begleichen.
Das Projekt Kaiserwarte entspricht der Forderung der EU nach emissionsarmer Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen und ist berechtigt solche Grünzertifikate zu verkaufen.